Beim Vollgutachten handelt es sich um die umfassendste Gutachtenform. Es muss die höchsten Ansprüche an ein Gutachten erfüllen und wird immer dann benötigt, wenn das Gutachten bei einem Gericht oder dem Finanzamt vorgelegt werden soll. Zum Umfang des Vollgutachtens gehören eine Ortsbesichtigung, die Grund- und Bodenbeschreibung, Beschreibung der Gebäude- und Außenanlagen, Ermittlung des Verkehrswertes mit Begründung der Verfahrenswahl und mindestens 2 Wertermittlungsverfahren. Die Anlagen enthalten Karten, Grundrisspläne, Wohn- oder Nutzflächenzusammenstellungen, die Ermittlung der Herstellungskosten und die Fotodokumentation. Es werden alle erforderlichen Behördenauskünfte eingeholt. Die Bearbeitungszeit richtet sich somit mindestens nach der Dauer bis alle Behördenauskünfte eingetroffen sind. Das Honorar wird für Gerichtsaufträge auf Stundenbasis nach dem JVEG und für Privataufträge grundsätzlich pauschal vereinbart. Ein pauschaler Gutachtenpreis bietet Ihnen den Vorteil, dass es sich um einen Endpreis inkl. aller Nebenkosten (z.B. Auskünfte, Karten, Fahrtkosten etc.) und der Umsatzsteuer handelt.