Zwangsversteigerung

Wenn Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger beschließen im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens ein schriftliches Gutachten zu beauftragen, kennen sie in aller Regel nur die katastergeführten Daten. Die tatsächlichen Eigenschaften des Bewertungsobjektes sind meist nicht bekannt. Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist es somit von großem Vorteil Sachverständige beauftragen zu können, die jegliche Grundstücks- und Immobilienarten rechtssicher und fachgerecht bewerten. Innerhalb meiner Bürogemeinschaft wird dies bereits seit 1994 erfolgreich umgesetzt. Zusätzlich zu den üblichen Grundstücks- und Immobilienarten können folgende Bewertungsbereiche  durch uns oder unsere Kooperationspartner abgedeckt werden:

  • Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke und Objekte mit entsprechender Zubehörbewertung (z.B. Traktoren) und Viehbewertung (z.B. Schafe, Kühe, Pferde etc.)
  • Bewertung forstwirtschaftlicher Grundstücke
  • Bewertung von Bauschäden
  • Bewertung von Maschinen und Einbauten (z.B. Industriemaschinen, Rolltreppen, Parkhausanlagen, Kino, Tankanlagen etc.)

 
Der durchschnittliche Bewertungssachverständige wird solche Bewertungsaufträge in aller Regel an das Gericht zurückgeben.